
Statistisch gesehen werden Sie als Autofahrer alle sieben Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt. Und nach dem Schreck beginnt der Aufwand: Das genaue Ausmaß des Schadens muss ermittelt und Ihr Versicherer informiert werden. Beauftragen Sie Ihren Rechtsanwalt, um die eigenen Ansprüche geltend zu machen.
Dieser Prozess zieht sich oft wochenlang hin und am Ende bekommen Sie möglicherweise gerade mal den reinen Sachschaden erstattet. Des Weiteren wird die Versicherung für Ihren Zeitaufwand (Telefonate, Schadenanzeige usw.) nichts zahlen.
Ist der Unfall unverschuldet, haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Auch einen Rechtsbeistand, der Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen unterstützt, dürfen Sie hinzuziehen. Die Kosten dafür übernimmt der Versicherer des Unfallverursachers!
Verschenken Sie kein bares Geld! Auch wenn es Ihnen freiwillig keiner anbietet, machen Sie Ihre Rechte in vollem Umfang geltend.