SV Rodouniklis | Fragen & Antworten
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Fragen & Antworten

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?

Bitte bewahren Sie unmittelbar nach dem Unfall unbedingt die Ruhe! Vorbeugend ist sehr empfehlenswert, einen Unfallpass im Fahrzeug mit zu führen. Sollten Sie in einen Unfall verwickelt werden, haben Sie alle wichtigen Informationen in Kurzform griffbereit. Denn es gilt: ob Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherer, lassen Sie sich nicht verunsichern oder einschüchtern! Schalten Sie Ihren Rechtsanwalt ein und beauftragen Sie uns mit der Begutachtung Ihres Unfallfahrzeuges.

Wofür brauche ich einen KFZ-Sachverständigen?

Wer ohne eigenes Verschulden in einen Verkehrsunfall gerät und das eigene Fahrzeug dabei beschädigt wird, sollte unbedingt einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen hinzuziehen. Der Sachverständige ist neutral und muss sich nicht den Wünschen der Versicherer beugen. Möchten Sie einen Schadensausgleich von der gegnerischen Versicherung, müssen Sie den vorhandenen Schaden nachweisen. Sollte die Gegenseite ihren eigenen Gutachter beauftragen, dürfen Sie dessen Angebot ohne weiteres ablehnen und uns beauftragen.

Wer übernimmt die Kosten für den KFZ-Sachverständigen?

Ist der Unfall unverschuldet trägt die entstandenen Kosten grundsätzlich die Gegenseite. In der Regel springt dann die Haftpflichtversicherung des Schädigers ein, welche sämtliche Kosten zur Schadensregulierung übernehmen muss. Dazu zählen auch die Sachverständigenkosten. Die Kosten für ein Mietfahrzeug und die Rechtsanwaltskosten sind ebenfalls erstattungsfähig. Bitte ein Mietfahrzeug erst nach Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen!

Genügt der Versicherung ein Kostenvoranschlag meiner KFZ-Werkstatt?

Wer sich einzig und allein auf den Kostenvoranschlag der eigenen KFZ-Werkstatt verlässt, kann böse Überraschungen erleben. Dieser Kostenvoranschlag hat, im Gegensatz zu einem Gutachten, keine beweissichernde Wirkung. Auch eine konkrete Aussage zur Wertminderung durch den Schadensfall fehlt. Oftmals verbergen sich hinter vermeintlich oberflächlichen Blechschäden folgenschwere Beeinträchtigungen an tragenden Fahrzeugteilen. Nur der KFZ-Sachverständige erkennt, ob es sich tatsächlich um einen einfachen Schaden handelt. Um spätere Folgekosten und unentdeckte Sicherheitsmängel zu vermeiden, sollten Sie daher stets immer auf Nummer Sicher gehen.

Schnelle Hilfe benötigt?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter!

0174 – 932 27 69